Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Manning
keine Vorgaben
Marchtrenk
Empfehlung
Betrieb von motorgetriebenen Gartengeräten (u.a. Rasenmähern)
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
7 bis 12 Uhr
14 bis 20 Uhr
zu unterlassen:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Mattighofen
Verordnung
lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen, Ausklopfen von Textilien, Hämmern, Bohren, Sägen)
verboten:
Montag bis Freitag
12 bis 14 Uhr
ab 22 Uhr
Samstag
12 bis 14 Uhr
ab 18 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Mauerkirchen
keine Vorgaben
Mayrhof
keine Vorgaben
Mettmach
keine Vorgaben
Micheldorf
Empfehlung
Gebrauch von motorbetriebenen Gartengeräten
zu unterlassen:
Montag bis Freitag
12 bis 14 Uhr
Samstag
ab Mittag
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Mondsee
Verordnung
Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmäher, Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Motorsensen und Elektrotrimmer
gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes
verboten:
Samstag
ab 18 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Moosbach
keine Vorgaben
Moosdorf
keine Vorgaben
Munderfing
Empfehlung
Einsatz von lärmerregenden Geräten
zu unterlassen:
mittags
in den Abendstunden
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Mühlheim am Inn
Verordnung
Rasenmähen
erlaubt:
Montag bis Freitag
6 bis 22 Uhr
Samstag
6 bis 20 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Münzbach
keine Vorgaben
Münzkirchen
Verordnung
Rasenmähen
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
7 bis 20 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Letzte Aktualisierung: 23.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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