Namensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
Wenn Sie im Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel sind, sollten Sie Ihren neuen Namen dem jeweiligen Verkehrsunternehmen bekannt geben. Die meisten Verkehrsunternehmen verlangen eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils.
Letzte Aktualisierung: 18.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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