Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor-)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann.
Eine Selbstversicherung kann grundsätzlich auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.
noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
keine Sozialhilfe/Mindestsicherung beziehen,
nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein.
Achtung
Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.
Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.
Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Dachverband der Sozialversicherungsträger
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