Bei berufstätigen Personen kann bei Neukauf und/oder Adaptierung eines Kraftfahrzeuges ein Ansuchen auf Gewährung einer Beihilfe gestellt werden. Dies ist maximal alle fünf Jahre möglich (gerechnet von Zulassungsdatum bis Zulassungsdatum).
Zu verwenden ist das Ansuchen: Kfz-Zuschuss/Adaptierung
Bei Totalschaden oder irreparabler Beschädigung des Kraftfahrzeuges ohne eigenes Verschulden kann um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden.
Wenn Sie das Ansuchen bei einer der oben genannten Stellen einreichen, leitet diese das Ansuchen an alle Stellen weiter, die Zuschüsse und Darlehen gewähren.