Fachhochschul-Studiengänge wurden als eigenständige Alternative zum bestehenden Studienangebot an Universitäten eingerichtet. Besondere Kennzeichen dieser Ausbildung sind:
Berufsbezogene und praxisorientierte Ausbildung auf Hochschulniveau
Feststehende Studiendauer – sechs Semester (Bachelorstudium) und meist vier Semester (Masterstudium) – mit Anwesenheitsvorgaben
Begrenzte Anzahl an Studierenden pro Studiengang und Jahrgang
Verleihung eines akademischen Grades an die Absolventinnen/die Absolventen
Studierende an Fachhochschulen sind den Studierenden an Universitäten gleichgestellt.
Maßnahmen der Studienförderungen oder Förderungen von Studien im Ausland gelten auch für Studierende an Fachhochschulen.
Etwa 50 Prozent der Studiengänge werden auch für Berufstätige angeboten (berufsbegleitend – im Gegensatz zum Vollzeitstudium).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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