Um einen Schülertransport lenken zu dürfen, benötigt man jedenfalls die Lenkberechtigung für die betreffende Klasse. Weiters muss die Vertrauenswürdigkeit (keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften in den letzten fünf Jahren) der Antragstellerin/des Antragstellers gegeben sein.
Daneben ist Folgendes notwendig:
- Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse B benötigen einen Schülertransportausweis
- Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse D benötigen entweder einen Schülertransportausweis oder die Eintragung des Unionscodes "95" im Führerschein.
Schülertransportausweis
Der Schülertransportausweis gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein. Er wird bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines formlosen Antrags ausgestellt.
Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse B benötigen für den Ausweis:
- Lenkberechtigung für die Klasse B seit mindestens drei Jahren
- Außerhalb der Probezeit
- Nachweis, dass mindestens drei Jahre vor Antragstellung Kfz der Klasse B oder C tatsächlich gelenkt wurden
- Ärztliches Gutachten, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt
Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse D benötigen für den Ausweis:
- Ärztliches Gutachten, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt