In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Tirol auf.
Verstoß
Konsequenz
Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung:
Teilnahme an einem Informations- und Beratungsgespräch
Teilnahme an einer Suchtberatung
Geldstrafebis zu 215 Euro
Eine Ersatzfreiheitsstrafe darf nicht verhängt werden.
Letzte Aktualisierung: 07.05.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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