Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) bietet Ihnen das Beiblatt zum Dienstleistungsscheck zum Download (→ BVAEB) an. Hier können Sie angeben, ob Sie ein Antragsformular für die Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung zugesandt bekommen wollen. Nähere Informationen zum Thema "Sozialversicherung" im Zusammenhang mit der Entlohnung mit Dienstleistungsschecks finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Dienstleistungsschecks nach Erhalt durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber
- dem Business Center 280 in 8000 Graz, übermitteln,
entweder direkt elektronisch via DLS-App, via DLS-Online (→ BMAW), persönlich oder auf dem Postweg
- oder über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer erhält dann den Lohn auf ihr/sein Konto bzw. per Postanweisung.
Die Schecks müssen spätestens bis Ende des Folgemonats beim DLS-Kompetenzzentrum eingereicht oder bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgegeben werden.
Es besteht die Möglichkeit, sich mit Fragen zum Dienstleistungsscheck an das Servicetelefon unter der Telefonnummer 050405–40500 (zum Ortstarif) von Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 14 Uhr zu wenden.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Voraussetzungen und Kauf", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)