Neben dem Lehrlingseinkommen, das von den ausbildenden Unternehmen zu zahlen ist, können Lehrlinge zur Bedeckung ihrer Ausgaben (Lebenserhaltungskosten, Fahrt zur Ausbildungsstätte, evtl. Unterkunft, Weiterbildungen etc.) eine Reihe von Unterstützungen und Förderungen auf Bundes- und Landesebene beantragen.
Unter anderem gibt es Beihilfen, geförderte Weiterbildungskurse und Gratis-Jahreskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel. Unter den folgenden Internetadressen können ausführliche Informationen darüber, welche Förderungen infrage kommen und wie diese zu beantragen sind, eingeholt werden:
Förderungsmöglichkeiten für Lehrstellensuchende und Lehrlinge auf Bundesebene
Vorstellungsbeihilfe für Lehrstellensuchende (→ AMS)
Unter gewissen Umständen (finanzielle Verhältnisse) bietet das Arbeitsmarktservice auch einen Zuschuss (für die Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) zu Vorstellungsterminen bei weiter entfernten Lehrstellen.
Familienbeihilfe
Grundsätzlich besteht (bei Erfüllung aller sonstigen Anspruchsvoraussetzungen) Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder; für volljährige Kinder unter 24 Jahren besteht bei Vorliegen einer Berufsausbildung – beispielsweise der Absolvierung eines Lehrverhältnisses – Anspruch auf Familienbeihilfe.
Freifahrt und Fahrtenbeihilfe (→ BKA)
Für die täglichen Fahrten von Lehrlingen zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz ist die Lehrlingsfreifahrt vorgesehen. Steht ein öffentliches Verkehrsmittel dafür nicht zur Verfügung oder ist dessen Benutzung nicht zumutbar (z.B. wenn der Ausbildungsplatz ständig nicht rechtzeitig erreicht wird), kann eine Fahrtenbeihilfe beantragt werden, sofern der Arbeitsweg mindestens zwei km beträgt. Für behinderte Lehrlinge gilt diese Mindestentfernung nicht, wenn der Lehrling auf ein Verkehrsmittel angewiesen ist.
Gefördert und organisiert werden mehrwöchige Auslandspraktika für Lehrlinge in europäischen Ländern. Für Organisation, Service und Beratung steht der Verein für internationalen Fachkräfteaustausch (→ IFA) zur Verfügung.
LEHRE.FÖRDERN (→ WKO)
Neben verschiedenen Unternehmensförderungen erhalten auch Lehrlinge selbst die Kosten für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung ersetzt. Die Förderungen können bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern beantragt werden.
Coaching für Lehrlinge (→ "Lehre statt Leere")
Wenn Lehrlinge Probleme in der Ausbildung, in der Berufsschule oder privat haben oder auch sonst Herausforderungen meistern wollen, können sie sich von professionellen Coaches kostenlos unterstützen und begleiten lassen.
Heimkostenzuschuss Kärnten (→ Land Kärnten)
Lehrlinge, die für den Besuch der Fachberufsschule aufgrund der Unzumutbarkeit des Verkehrsweges vorübergehend einen Heimplatz oder eine Wohnung benötigen, können einen Wohnkostenzuschuss/Heimkostenzuschuss beantragen.
Bildungsbonus Niederösterreich (→ AK)
Damit können Lehrlinge bei von der Arbeiterkammer Niederösterreich geförderten Weiterbildungskursen eine Gutschrift auf die Kursgebühren erhalten.
Bildungskonto Wien (→ waff)
Mit dem Bildungskonto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten Wienerinnen und Wienern.
Bildungsbonus Wien (→ waff)
Der Bildungsbonus ist eine Leistung des waff, speziell für Absolventinnen/Absolventen einer Lehre. Unterstützt werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen.
Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
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