Mitglied der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen werden Gläubige durch vollständiges Untertauchen in Wasser, unter Beistand eines dazu bevollmächtigten Täufers. Voraussetzung dafür ist das Studium der Grundlehren der Bibel und die Zulassung zur Taufe durch die Ältesten der Versammlung. Auf Wunsch wird von der Religionsgemeinschaft eine Beitrittsbestätigung ausgestellt (z.B. für eine Eintragung der Religionszugehörigkeit im Schulzeugnis).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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