Seit 1995 gibt es in Österreich für überschuldete Privatpersonen – also natürliche Personen, die kein Unternehmen führen – die Möglichkeit, ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich auch als Privatkonkurs bezeichnet.
-
fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben
-
Überschätzung der eigenen Finanzkraft
-
niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen
-
bargeldloses Konsumverhalten
-
Verpflichtungen aus Bürgschaften
-
aggressive oder irreführende Werbung
-
unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)
-
Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen
-
rechtlich komplexe oder unklare Situationen