"Medien- und Kommunikationswissenschaften" (Universität Klagenfurt)
in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 14h UG
In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden. Für das Studium der Sportwissenschaft und das Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" muss die körperlich-motorische Eignung nachgewiesen werden. Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.
Letzte Aktualisierung: 25.04.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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