Der Fischfang muss weidgerecht ausgeübt werden. Insbesondere ist es verboten, zum Fischfang Vorrichtungen, Fangmittel und Methoden zu gebrauchen, die den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit widersprechen.
Bei der Ausübung des Fischfangs in Oberösterreich sind – unter anderem – folgende Handlungen verboten:
Verwendung von Sprengstoffen, Schusswaffen, Harpunen, Betäubungsmitteln und Giften
Einsatz elektrischen Stroms
Verwendung von Fischfallen und ständigen Fangvorrichtungen
Stechen, Anreißen, Prellen und Keulen
Verwendung künstlicher Lichtquellen
Verwenden von lebenden Wirbeltieren als Köder
Unbeaufsichtigtes Auslegen einer Angelrute
Fischfang in Einrichtungen zum Durchzug der Fische (z.B. Fischwege, Schleusen usw.) sowie an den Ein- und Ausmündungen solcher Einrichtungen
Strafen beiÜbertretung
Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen:
Ausübung des Fischfangs ohne Fischerlegitimationen oder ohne diese bei sich zu führen, oder diese den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie den Fischereischutzorganen auf deren Verlangen nicht auszuhändigen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Vorheriges Thema
Fischen in Oberösterreich – Schonzeiten und Mindestfangmaße
Nächstes Thema
Fischen in Salzburg
Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Webseite besuchen zu können, oder klicken Sie auf „Cookie-Einstellungen“, um Ihre Cookies selbst zu verwalten.
Unsere Website nutzt sogenannte Funktions-Cookies. Bei der Verwendung des auf unserer Website zur Verfügung stehenden „Merkzettels“ werden das/die gemerkten Projekte in Kombination mit der IP-Adresse Ihres Computers zwischengespeichert.
Analyse-Cookies helfen Website-Besuchern zu verstehen, wie Besucher mit Website interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.