Checkliste Kfz und Führerschein in Österreich für Drittstaatsangehörige
Das Fahren mit ausländischen Kennzeichen ist bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich maximal einen Monat lang erlaubt. Danach müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird.
Checkliste für die Übersiedlung mit eigenem Kfz
Übersiedlung mit eigenem Kfz
Thema
Detailinformation
Erledigt
Zoll/Steuer
Wird mit dem eigenen Kfz aus einem Drittstaat nach Österreich übersiedelt, müssen unter Umständen Abgaben dafür entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen muss jedoch bei Übersiedlung weder Zoll noch Steuer für das Kfz bezahlt werden.
Führerschein
Der ausländische Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich auf einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden.
Nach Eintragung in die Genehmigungsdatenbank bzw. Typisierung sowie Bezahlung der NoVA kann das Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle einer Versicherung zugelassen werden.
Straßenverkehrsregeln
Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht).
Vignette
Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für Kfz bis 3,5 Tonnen).
Checkliste für die Übersiedlung ohne eigenes Kfz
Übersiedlung ohne eigenes Kfz
Thema
Detailinformationen
Erledigt
Führerschein
Der ausländische Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich auf einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden.
Straßenverkehrsregeln
Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht).
Vignette
Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für Kfz bis 3,5 Tonnen).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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