Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Kärnten
Hinweis:
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Kärnten auf.
Verstoß
Konsequenz
Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist:
Bei Verstößen gegen die Regelung bezüglich Rauchen und Alkohol sowie Drogen und Suchtmittelersatzstoffe ist bereits der Versuch strafbar.
Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen:
Verpflichtung zur Teilnahme an einer von der Bezirksverwaltungsbehörde abzuhaltenden Unterweisung
Unentgeltliches Erbringen von Leistungen für die Öffentlichkeit bis zu einer Gesamtdauer von höchstens 100 Stunden, maximal jedoch sechs Stunden pro Tag und 20 Stunden pro Woche, z.B. bei der Jugend- oder Altersbetreuung oder sonstigen gemeinnützigen Einrichtungen (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
Geldstrafenbis zu 500 Euro, im Fall der zweiten Wiederholung bis zu 1.000 Euro
Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.
Letzte Aktualisierung: 15.07.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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