Fischen in Salzburg – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Salzburg sind innerhalb ihres Dienstbereichs unter anderem befugt,
Personen bei Betretung auf frischer Tat oder bei dringendem Verdacht einer Verwaltungsübertretung anzuhalten, ihre Identität zu überprüfen und sie zum Sachverhalt zu befragen,
auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist),
Anlagen wie Wehre, Schleusen etc. zu betreten sowie Fahrzeuge, Gepäckstücke und Fischereigeräte zu durchsuchen und
bei Verdacht auf Verunreinigungen oder Fischkrankheiten Wasserproben sowie offensichtlich erkrankte Wassertiere zu Untersuchungszwecken zu entnehmen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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