Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und Ausbilderin/Ausbilder) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre.
Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten:
Ein Lehrling muss
sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
die Berufsschule besuchen,
Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.
Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,
in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden und
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
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