Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Vorarlberg
Die Haltung eines Listenhundes ist in Vorarlberg bewilligungspflichtig. Als Listenhunde bzw. Kampfhunde gelten in Vorarlberg:
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Mastino Napoletano
Mastin Espanol
Fila Brasileiro
Argentinischer Mastiff
Mastiff
Bullmastiff
Tosa Inu
Bordeaux Dogge
Dogo Argentino
Ridgeback
Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen
Im Einzelfall und bei Listenhunden werden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben. Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.
Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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