Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor -, Master-, Diplom-, Doktorats-, oder PhD-Studiums durch die jeweilige Hochschule.
Dafür vorzulegen sind:
Reisepass
Nachweis über den Status der ausländischen Universität, Hochschule oder sonstigen postsekundären Bildungseinrichtung
Möglichst detaillierte Unterlagen über das ausländische Studium, z.B. Studienplan, Studienbuch, Studienführer, Prüfungszeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten, Abschlussbescheinigungen
Urkunde über den Abschluss des Studiums und über die Verleihung des akademischen Grades
Angabe zur angestrebten beruflichen Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers
Diese Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde immer im Original. Fremdsprachigen Dokumenten (ausgenommen: englischsprachige Dokumente) sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
Letzte Aktualisierung: 09.01.2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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