Es gibt in Österreich elf Verwaltungsgerichte, d.h. für jedes Bundesland besteht ein Landesverwaltungsgericht und für den Bund gibt es zwei Verwaltungsgerichte. Die beiden Verwaltungsgerichte des Bundes sind das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht.
Landesverwaltungsgerichte
Für jedes Bundesland besteht ein Landesverwaltungsgericht. Die Landesverwaltungsgerichte haben eine "Generalklausel" für die sachliche Zuständigkeit: Soweit sich gesetzlich nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, entscheiden die Landesverwaltungsgerichte über Beschwerden, und das auch in Abgabenangelegenheiten. Die Beschwerden können z.B.
gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit,
wegen Verletzung einer Entscheidungspflicht einer Verwaltungsbehörde erhoben werden.
Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht ist eines der beiden Verwaltungsgerichte des Bundes. Das Bundesverwaltungsgericht erkennt über Beschwerden in
den Angelegenheiten der Vollziehung des Bundes, die unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden,
den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, die in Vollziehung Bundessache sind, wenn eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte vorgesehen ist,
Streitigkeiten in dienstrechtlichen Angelegenheiten der öffentlich Bediensteten des Bundes, wenn eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte vorgesehen ist,
bestimmten Angelegenheiten soweit dies bundesgesetzlich vorgesehen ist (z.B. Umweltverträglichkeits-prüfung für Vorhaben, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist).
Bundesfinanzgericht
Das Bundesfinanzgericht ist eines der beiden Verwaltungsgerichte des Bundes. Das Bundesfinanzgericht ist zuständig für Angelegenheiten, die unmittelbar von den Abgaben- oder Finanzstrafbehörden des Bundes besorgt werden,
in Abgabenangelegenheiten (mit der Verwaltungsabgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden),
in Angelegenheiten des Finanzstrafrechts und
in sonstigen gesetzlich festgelegten Angelegenheiten, soweit die genannten Angelegenheiten unmittelbar von den Abgaben- oder Finanzstrafbehörden des Bundes besorgt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Vorheriges Thema
Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Webseite besuchen zu können, oder klicken Sie auf „Cookie-Einstellungen“, um Ihre Cookies selbst zu verwalten.
Unsere Website nutzt sogenannte Funktions-Cookies. Bei der Verwendung des auf unserer Website zur Verfügung stehenden „Merkzettels“ werden das/die gemerkten Projekte in Kombination mit der IP-Adresse Ihres Computers zwischengespeichert.
Analyse-Cookies helfen Website-Besuchern zu verstehen, wie Besucher mit Website interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.