Die ordentlichen Gerichte sind in mehreren Stufen organisiert. Entscheidungen von Gerichten können grundsätzlich mit Rechtsmitteln angefochten werden. Rechtsmittel sind
die Berufung,
der Rekurs oder
die Beschwerde.
Grundsätzlich entscheidet über ein Rechtsmittel das im Instanzenzug (→ BMJ) übergeordnete Gericht. In Zivilsachen ist gegen die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts unter bestimmten Voraussetzungen noch ein weiteres Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof vorgesehen. In Strafsachen ist grundsätzlich nur ein zweistufiger Instanzenzug eingerichtet.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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