In Fachhochschul-Bachelorstudiengängen sind im Rahmen von Lehrveranstaltungen eine Bachelorarbeit oder mehrere Bachelorarbeiten abzufassen. Nähere Bestimmungen über die eigenständig anzufertigenden Bachelorarbeiten sind im jeweiligen Curriculum festzulegen; die abschließende Bachelorprüfung besteht aus einer Gesamtprüfung. Diese Gesamtprüfung ist als kommissionelle Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat abzulegen. Die Prüfung setzt sich aus den Prüfungsteilen Prüfungsgespräch über die durchgeführten Bachelorarbeiten sowie deren Querverbindungen zu relevanten Fächern des Studienplans zusammen.
Der Studienabschluss in einem Fachhochschul-Masterstudiengang setzt eine positiv beurteilte Masterarbeit und eine abschließende Gesamtprüfung voraus. Diese Gesamtprüfung ist als kommissionelle Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat abzulegen. Die Prüfung setzt sich aus den Prüfungsteilen
Präsentation der Masterarbeit,
einem Prüfungsgespräch, das auf die Querverbindungen des Themas der Diplom- oder Masterarbeit zu den relevanten Fächern des Studienplans eingeht, sowie
einem Prüfungsgespräch über sonstige studienplanrelevante Inhalte
zusammen.
Im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen ist während der Studienzeit verpflichtend ein Berufspraktikum zu absolvieren. Hat die Studierende/der Studierende alle Anforderungen positiv erfüllt, werden je nach Art und Ausrichtung des Studienganges folgende akademischen Grade mit einem die Fächergruppe kennzeichnenden Zusatz verliehen:
An Fachhochschul-Bachelorstudiengängen: "Bachelor..."
An Fachhochschul-Masterstudiengängen: "Master..."
Absolventinnen/Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen sind zu einem facheinschlägigen Doktoratsstudium an einer Universität berechtigt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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