Für die Erteilung der Gewerbeberechtigung müssen bei der Gewerbeanmeldung bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
Unternehmerinnen/Unternehmer haben auch die Möglichkeit, ihr Gewerbe als ruhend zu melden. Ist die erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben, können Gewerbeberechtigungen auch entzogen werden (z.B. aufgrund schwerer Verstöße gegen die Rechtsordnung).