Die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger ist kostenlos.
Sie kann von einer Person auf Antrag in Anspruch genommen werden, die sich der Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen widmet,
- mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 und
- unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung.
Diese Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden.
Diese Selbstversicherung kann auch neben einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit bestehen. Für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit für die Alterspension gelten diese Zeiten der Selbstversicherung als Versicherungsmonate einer Erwerbstätigkeit.