Allgemeine Informationen
Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.
Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.
Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen.
Hinweis:
Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiterhin aufrecht.
Voraussetzungen
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Antrag auf Befreiung
Ein Online-Tool auf der Website der OBS führt Sie durch das zweistufige Verfahren der Befreiung:
- Stufe 1: Prüfung der gesetzlichen Anspruchsgrundlage (Grunddaten)
- Stufe 2: Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens (Eingaben)
Unter dem Punkt "Vervollständigen" haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für einen Befreiungsantrag zu ergänzen.
Am Ende stehen ein Befreiungsantrag, eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen sowie das Ergebnis der Berechnung personalisiert für Sie unter "Download" bereit.
Wenn Sie Ihre Daten nicht mithilfe des Befreiungsrechners vervollständigen möchten, steht das Antragsformular zum Download zur Verfügung.
Begünstigungsende – Wegfall der Begünstigung
Der Wegfall der Voraussetzung für die Begünstigung muss der OBS umgehend gemeldet werden.
Die Entziehung einer Befreiung kann rückwirkend mit dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, an dem die Voraussetzung für die Begünstigung weggefallen ist.
Jedenfalls erlischt die Begünstigung durch:
- Verzicht, Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit
- Abmeldung der Hauptwohnsitzadresse
- Übersiedlung
- Ablauf des Befreiungszeitraums
- Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Kommunikationsdienstes
- Entziehung oder missbräuchliche Weitergabe des Kommunikationsdienstes an Dritte
Rechtsgrundlagen