Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.
Gemeinde
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Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
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Art der Tätigkeit
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Zeiten
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Letzte Aktualisierung
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Fehring
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- täglich
- Mittagszeit (12 bis 14 Uhr)
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1. Oktober 2019
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Feldkirchen bei Graz
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Empfehlung
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Rasenmähen
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- 7 bis 12 Uhr
- 15 bis 19 Uhr
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1. Oktober 2019
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Fernitz-Mellach |
Verordnung |
Durchführung von lärmerzeugenden Arbeiten – dies sind all jene Arbeiten, die mit großer Geräuschentwicklung verbunden sind, wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Kreissägen und dergleichen
Ausgenommen: landwirtschaftliche Betriebe, Arbeiten im öffentlichen Interesse
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- 13 bis 20 Uhr
- Samstag
- 8 bis 12 Uhr
- 13 bis 18 Uhr
verboten:
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Juni 2015 |
Fischbach
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Verordnung
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Rasenmähen
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erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 8 bis 12 Uhr
- 15 bis 19 Uhr
verboten:
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Fohnsdorf
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Verordnung
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Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Motorsägen, Häckslern, Kreissägen udgl.
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- 14 bis 19 Uhr
- Samstag
- 8 bis 12 Uhr
- 14 bis 18 Uhr
(gilt nicht für öffentliche Grünanlagen)
verboten:
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Frauental an der Laßnitz |
Verordnung |
Inbetriebnahme und Betätigung von mit Benzinmotor betriebenen Rasenmähern |
verboten:
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22. Juni 2021
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Friedberg |
keine Vorgaben |
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1. Oktober 2019
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Frohnleiten
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keine Vorgaben
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Fürstenfeld
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Verordnung
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Betrieb von elektrischen und Benzinmotorrasenmähern und aller Arten von Motor- und Kreissägen
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- 7 bis 12 Uhr
- 13 bis 19 Uhr
- Samstag
- 7 bis 12 Uhr
- 13 bis 17 Uhr
verboten:
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1. Oktober 2019
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