Seit 1. März 2011 muss die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer des Bundes erstellen. Dieser Bericht muss Angaben über
die Anzahl der Frauen und Männer in der jeweiligen Verwendungs –, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe und
das Medianeinkommen von vollbeschäftigen Frauen und Männern in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe beinhalten.
Der Bericht muss in anonymisierter Form erstellt werden und darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen.
Der Einkommensbericht des Bundes muss nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler auf der Website des Bundeskanzleramtes veröffentlicht werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Vorheriges Thema
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots im öffentlichen Dienst
Nächstes Thema
Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft
Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Webseite besuchen zu können, oder klicken Sie auf „Cookie-Einstellungen“, um Ihre Cookies selbst zu verwalten.
Unsere Website nutzt sogenannte Funktions-Cookies. Bei der Verwendung des auf unserer Website zur Verfügung stehenden „Merkzettels“ werden das/die gemerkten Projekte in Kombination mit der IP-Adresse Ihres Computers zwischengespeichert.
Analyse-Cookies helfen Website-Besuchern zu verstehen, wie Besucher mit Website interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.