Checklisten Arbeit in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur aufEU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstigeEWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Checklisten für EWR-Bürger bzw. Schweizer die bereits einen Arbeitsplatz haben.
Arbeitsplatz ist bereits vorhanden
Thema
Detailinformationen
Erledigt
nach der Einreise
Ist bereits ein Arbeitsplatz vorhanden, muss nach der Einreise eine Meldung bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber erfolgen.
Arbeitseintritt
Bei Arbeitsantritt muss eine Bestätigung über die vollständige Anmeldung (→ USP) der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers unverzüglich ausgehändigt werden.
Checkliste zur Jobsuche in Österreich für EWR-Bürger bzw. Schweizer
Jobsuche in Österreich
Thema
Detailinformationen
Erledigt
Qualifikationen
In Wien, Linz, Graz und Innsbruck gibt es Anlaufstellen, die Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen anbieten. In den übrigen Landeshauptstädten gibt es wöchentliche Sprechtage.
Wie ein Bewerbungsschreiben bzw. Motivationsschreiben verfasst wird, worauf bei der Erstellung eines Lebenslaufs zu achten ist, und wie die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch erfolgt, erfahren Sie im Kapitel "Bewerbungstipps".
Arten von Beschäftigung
Aus unterschiedlichen Arten von Beschäftigung ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
Arbeitslosengeld
Vor der Ausreise sollte dem Arbeitsamt bzw. der für Arbeitsvermittlung zuständigen Behörde des Herkunftslandes gemeldet werden, dass Arbeit in Österreich gesucht werden wird. Unter Umständen kann trotz Aufenthalts und Arbeitsuche in Österreich Arbeitslosengeld aus dem Herkunftsland bezogen werden oder es besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich. Wurde ein Anspruch auf Arbeitslosengeld mitgenommen, muss innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums eine Meldung bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS erfolgen.
Letzte Aktualisierung: 20.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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