Besteht im Herkunftsstaat eine aufrechte Krankenversicherung, so bietet diese auch beim Aufenthalt in Österreich Versicherungsschutz. Die Europäische Krankenversicherungskarte muss mitgenommen werden.
Besteht keine aufrechte Krankenversicherung im Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
Werden die Voraussetzungen für die studentische Selbstversicherung nicht erfüllt, ist eine freiwillige Selbstversicherung möglich.
Letzte Aktualisierung: 25.04.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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