An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Gründe für die Ablehnung des Namensänderungswunsches

Allgemeine Informationen

Eine Namensänderung kann aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden:

  • Die Änderung des Familiennamens würde die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen.
  • Der beantragte Vor- oder Familienname ist lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich.
  • Der beantragte Familienname ist aus mehreren Namen zusammengesetzt (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen).
  • Die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens würde dazu führen, dass eine Verwechslungsfähigkeit mit einer anderen Person eintritt.
  • Die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens ist dem Wohl einer hievon betroffenen nicht eigenberechtigten Person abträglich.
  • Der beantragte Vorname ist nicht gebräuchlich oder entspricht als erster Vorname nicht dem Geschlecht der Antragstellerin/des Antragstellers.
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller beantragt die Änderung eines Familien- oder Vornamens, den sie/er durch eine Namensänderung aufgrund eines von ihr/ihm selbst gestellten Antrags innerhalb der letzten zehn Jahre erhalten hat (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen).

Zuständige Stelle

Für weitere Informationen wenden sie sich an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden oder die verfahrensführende Behörde.

Rechtsgrundlagen

Namensänderungsgesetz (NÄG)

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres