Für Studierende aus Österreich und aus Ländern, die mit Österreich ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, besteht eine gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
Es ist keine Anmeldung oder Antragstellung erforderlich und es werden keine Beiträge eingehoben. Für diese Unfallversicherung besteht keine Altersgrenze und sie ist auch nicht an die Familienbeihilfe gebunden.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen (z.B. Unfälle am Weg zur oder von der Universität, Unfälle im Rahmen von ÖH-Tätigkeiten). Auch Berufskrankheiten sind in diesem Zusammenhang abgedeckt.
Dauer
Die Versicherungsdauer entspricht der vorgesehenen Meldung zur Fortsetzung des Studiums (Inskription) und einer angemessenen Zeitspanne zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen.
Unfallmeldung
Eine allfällige Unfallmeldung ist an die Universitätsdirektion zu richten.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Vorheriges Thema
Versicherungen für Studierende
Nächstes Thema
Unfall- und Haftpflichtversicherung der Österreichischen Hochschülerschaft
Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Webseite besuchen zu können, oder klicken Sie auf „Cookie-Einstellungen“, um Ihre Cookies selbst zu verwalten.
Unsere Website nutzt sogenannte Funktions-Cookies. Bei der Verwendung des auf unserer Website zur Verfügung stehenden „Merkzettels“ werden das/die gemerkten Projekte in Kombination mit der IP-Adresse Ihres Computers zwischengespeichert.
Analyse-Cookies helfen Website-Besuchern zu verstehen, wie Besucher mit Website interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.