An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Ich erhalte eine Ladung als Zeuge

Aktuelle Informationen über Ladung als Zeuge, Schutz von Zeugen im Strafverfahren etc.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Zeugen vor Gericht (Straf- und Zivilgericht), vor die Staatsanwaltschaft oder vor eine Verwaltungsbehörde zu laden. Bei der Befolgungspflicht der Ladung für die Bürgerinnen/Bürger sowie bei den Entschlagungsrechten gibt es kaum Unterschiede zwischen Gerichtsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren. Im Folgenden wird die Ladung im Rahmen eines gerichtlichen Strafverfahrens dargestellt.

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2023

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