Wird bei einer Verlegung des Wohnsitzes von Österreich in ein neues Aufenthaltsland auch das in Österreich zugelassene Kraftfahrzeug mitgenommen, muss dieses in Österreich abgemeldet und im gewählten Aufenthaltsland neu zugelassen werden. Wie lange mit einem österreichischen Kennzeichen im neuen Aufenthaltsland gefahren werden kann, ist bei den dortigen Behörden zu erfragen, da die Zulassungsverfahren selbst in der EU nicht einheitlich geregelt sind.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
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