Ein Moped ist laut Gesetz als ein Motorfahrrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h zugelassener Bauartgeschwindigkeit definiert.
Für das Lenken von Mopeds ist die Lenkberechtigung Klasse AM (umgangssprachlich oft auch als "Mopedführerschein" bezeichnet) erforderlich. Diese Klasse findet sich am Führerschein – für jede Bewerberin/jeden Bewerber wird daher ein Scheckkartenführerschein ausgestellt.
Mopedausweise bleiben weiterhin gültig, müssen aber bis 19. Jänner 2033 in einen "Mopedführerschein" umgeschrieben werden (Kosten: 73 Euro).
Die Klasse AM kann ab 15 Jahren erworben werden. Die Ausbildung zur Erlangung der Lenkberechtigung für die Klasse AM kann frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.
Besitzt jemand eine der nachfolgend angeführten Lenkberechtigungen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und F, so umfasst dies auch die Klasse AM. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Der Führerscheinakt wird mit Foto und allen Unterlagen der Behörde übermittelt, die die Herstellung des Führerscheins veranlasst. Allerdings muss die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber dann 15 Jahre alt sein. Zu dem Zeitpunkt hat die Fahrschule (→ WKO) oder der Autofahrerclub auch einen vorläufigen Führerschein auszustellen.