Checkliste Einreise mit Haustieren nach Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Aktuelle Checkliste für die Einreise mit Haustieren nach Österreich für EU-Bürger*.
Aktuelle Checkliste für die Einreise mit Haustieren nach Österreich für EWR-Bürger bzw. Schweizer.
Thema
Detailinformationen
Erledigt
Heimtierausweis
Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist ein veterinärbehördliches Dokument, und zwar der Heimtierausweis (Pet Passport), vorgeschrieben.
Hundeabgabe
In Österreich muss grundsätzlich für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe (Hundesteuer) bezahlt werden.
Die Rechtsvorschriften für die Haltung von "Kampfhunden" müssen beachtet werden.
Letzte Aktualisierung: 20.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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