Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit, zeitliche Lagerung
Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit
Die Wartezeit bzw. die Mindestversicherungszeit ist die für einen Pensionsanspruch erforderliche Mindestanzahl an aus Versicherungszeiten gebildeten Versicherungsmonaten.
Zeitliche Lagerung
Unter zeitlicher Lagerung versteht man die Zuordnung von zur Pensionsversicherung geleisteten Beiträgen zu kalendarischen Zeiträumen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz|
Dachverband der Sozialversicherungsträger
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