An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Volljährigkeit

Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
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