Hausverwaltungen sowie Eigentümerinnen/Eigentümer einer Liegenschaft können eine Auskunft über die Namen und Adressen aller in dem Haus (auf einer Stiege oder in einer Wohnung) angemeldeten Personen beantragen.
Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer können eine Auskunft über die Namen aller in ihrer Wohnung angemeldeten Personen beantragen.
Die übermittelten Meldedaten dürfen nur benützt werden, um Pflichten nach dem Meldegesetz zu erfüllen und um Rechte gegenüber Hausbewohnerinnen/Hausbewohnern bzw. Bewohnerinnen/Bewohnern der betreffenden Eigentumswohnung geltend zu machen.