Allgemeine Information über Unterstützungen der Bundesländer
Allgemeine Informationen
Die neun Bundesländer leisten subsidiär Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wenn keine gleichwertigen Leistungen durch die Sozialversicherung oder das Sozialministerium (BMASGPK) erbracht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die Behindertengesetze der Länder. Der Leistungskatalog der einzelnen Behindertengesetze der Länder ist im Wesentlichen vergleichbar, kann jedoch variieren.
Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.
Letzte Aktualisierung: 12.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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