Checkliste Sozialversicherung und weitere soziale Leistungen in Österreich für Drittstaatsangehörige
Aktuelle Checkliste zu Sozialversicherung und weiteren sozialen Leistungen in Österreich für Drittstaatsangehörige.
Thema
Detailinformationen
Erledigt
Pflichtversicherung
In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.
Selbstversicherung
Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.
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Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere
Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2025 bei 551,10 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.
Arbeitslosengeld
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.
Mindestsicherung
Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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