Weitere wesentliche Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2025 und 2026 werden umgesetzt.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 30. Mai 2025
- Inkrafttreten: überwiegend 1. Juli 2025
Beitrag zur Budgetkonsolidierung und Förderung der Steuergerechtigkeit
- Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen
- Anhebung des Stiftungseingangssteueräquivalents
- Nachholung der Valorisierung der Bundesgebühren
- Anhebung der Sozialversicherungs-Rückerstattung für Pensionistinnen/Pensionisten
Mit ökonomisch treffsicheren Maßnahmen wird das österreichische Steueraufkommen erhöht. Die steuerlichen Maßnahmen leisten einen Beitrag, um den angestrebten Konsolidierungsbedarf zu decken und das Haushaltsdefizit zu reduzieren. Ziel ist es aber auch, für künftige Entlastungen und Reformvorhaben einen größeren Handlungsspielraum zu schaffen, die Steuerstruktur zu verbessern und dabei auch ein steuergerechtes Abgabensystem sicherzustellen.