Todesfall

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses

Allgemeine Informationen

Leichen (innerhalb des Bundeslandes, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland) dürfen nur von befugten Bestattungsunternehmen überführt werden.

Für die Überführung ins Ausland muss ein mehrsprachiger Leichenpass ausgestellt werden. Welche Dokumente gegebenenfalls darüber hinaus für die Überführung ins Ausland erforderlich sind, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes ab.

Voraussetzungen

  • Die Totenbeschau ist bereits erfolgt.
  • Der Todesfall muss bereits durch das Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalls).
  • Eine Freigabe zur Bestattung liegt vor ("Todesbescheinigung").

Zuständige Stelle

Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, welche Stelle zuständig ist.

Bei einer Überführung innerhalb des Bundeslandes:

Bei einer Überführung von einem Bundesland in ein anderes Bundesland bzw. ins Ausland:

Verfahrensablauf

Je nach Bundesland muss entweder einen Antrag auf Bewilligung der Überführung gestellt oder die Überführung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Im Fall einer Überführung ins Ausland muss ein Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Der Bewilligungsantrag und die Anzeige können persönlich gemacht oder das Bestattungsunternehmen damit beauftragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Leichenbegleitschein (wird bei der Totenbeschau ausgestellt)

Kosten

Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bestattungsunternehmen.

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 01.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion