Allgemeine Informationen
Diese Konkurseröffnung erfolgt bei Bezahlung eines Kostenvorschusses durch die Schuldnerin/den Schuldner. Dieser Kostenvorschuss muss zumindest die Anlaufkosten des Konkursverfahrens abdecken und ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Hinweis:
Bei den meisten Bezirksgerichten kann der Konkursantrag mit Kostenvorschuss nach telefonischer Voranmeldung mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Tipp:
Wenn der Kostenvorschuss nicht bezahlt werden kann, ist es ratsam, die Unterstützung einer Schuldenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen!
Rechtsgrundlagen