Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.
Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:
- Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
- Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
- Erforderliche Angaben:
- Name
- Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
- Unterschrift der Person
- Ausstellende Behörde