Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Errichtung eines Testaments

Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.

Rechtsgrundlagen

§ 566 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz