Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Oberösterreich
Hinweis:
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Oberösterreich auf.
Verstoß
Konsequenz
Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist:
Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro
Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.
Strafverfügungen gegen Jugendliche sind unzulässig.
Letzte Aktualisierung: 15.07.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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