An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Unterhalt

Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Anspruch auf Unterhalt haben unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Kinder, Eltern, Ehepartnerin/Ehepartner.

Unterhaltsleistungen werden in Form von Naturalunterhalt (z.B. Beistellung einer Wohnung, Nahrungsmittel, Bekleidung, Taschengeld) oder Geldunterhalt erbracht.

Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion